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Einheitlicher Arbeitsschutz und die Anforderungen an die Sicherheitsausrüstung

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) unterliegt strengen Regelungen innerhalb der Europäischen Union. In Deutschland halten das Arbeitsschutz-, Produktsicherheitsgesetz und andere Verordnungen die Einzelheiten fest. Dabei werden drei Kategorien unterschieden – zu Typ 1 gehören Produkte, die für geringfügige Risiken eingesetzt werden. Dazu zählen Winterbekleidung, Gartenhandschuhe etc. Kategorie 2 (Typ 2) für mittlere Risiken umfasst beispielsweise Schutzhandschuhe und Industrieschutzhelme. Typ 3 beinhaltet eine komplexe Schutzausrüstung für hohe Risiken wie Gehör- und Atemschutz.

Unser ausgebildetes Team berät Sie zu den einzelnen Vorgaben und findet die richtige Auswahl für Sie! Natürlich verfügen alle Produkte über die notwendige CE-Zertifizierung und sind auf Qualität geprüft.

Perfekte Auswahl und hochwertiges Material zu Ihrem persönlichen Schutz

Unser erfahrenes Unternehmen kennt die Anforderungen für die persönliche Schutzausrüstung und sorgt mit der vorhandenen Artikeln für Ihre Sicherheit.

Denn aufgrund einer falschen Auswahl erhöht sich die Gefahr einer Verletzung erheblich. Vertrauen Sie deshalb den Mitarbeitern von ARTEC, denn wir kennen die zu erwartenden Einwirkungen für Ihren Berufszweig.

Die PSA muss stabil und ergonomisch sein – sie darf das Personal bei der Arbeit nicht einschränken, sondern muss es vor möglichen Gefahren schützen. Ob Atemschutz, Gehörschutz, Absturzsicherung oder Handschuhe: Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen Produkte für Ihre Berufsgruppe.

Wir verkaufen ebenfalls Accessoires und Zubehör – besuchen Sie unser Geschäft in Stade und wir helfen Ihnen bei der Auswahl! Bei weiteren Fragen rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Nachricht!

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